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TIerpension Kleintierpension Trier Rheinland-Pfalz Kaninchen Meerschweinchen Hamster Mäuse Urlaubsbetreuung Urlaubspflege
Die Kleintierpension Möhrchenstube in Trier bietet Urlaubsbetreuung für Kleintiere an. Aufgenommen werden Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Mäuse. Ziel ist eine artgerechte Betreuung in einer stressarmen Umgebung, verbunden mit einem Platzangebot, das auf Bewegung und Beschäftigung ausgerichtet ist.
Für die Unterbringung werden verschiedene Bereiche beschrieben, darunter Kaninchenzimmer sowie Außengehege. In der Darstellung der Anlage steht eine abwechslungsreiche Gestaltung im Vordergrund. Ergänzend zur Betreuung in der Pension sind Hausbesuche im Umkreis Trier-Ruwer möglich, sodass Tiere bei Bedarf im gewohnten Zuhause versorgt werden.
Die Versorgung orientiert sich an den Gewohnheiten der Tiere und wird als gesunde Ernährung beschrieben. Laut Pflegevertrag sind Heu, Einstreu und Zusatzfutter durch die Halter bereitzustellen. Für den Aufenthalt gelten vertragliche Regelungen, unter anderem zu Kaution, Stornierung und Abrechnung nach An- und Abreisetagen.
Für den Betrieb liegt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz vor, erteilt durch das zuständige Veterinäramt. Im Pflegevertrag ist außerdem geregelt, dass Halter relevante Informationen zum Gesundheitszustand (z. B. ansteckende Erkrankungen) mitteilen und dass die Inhaberin in einem Bedarfsfall ermächtigt werden kann, tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich wird eine Präsenz in sozialen Netzwerken erwähnt.
Für die Unterbringung werden verschiedene Bereiche beschrieben, darunter Kaninchenzimmer sowie Außengehege. In der Darstellung der Anlage steht eine abwechslungsreiche Gestaltung im Vordergrund. Ergänzend zur Betreuung in der Pension sind Hausbesuche im Umkreis Trier-Ruwer möglich, sodass Tiere bei Bedarf im gewohnten Zuhause versorgt werden.
Die Versorgung orientiert sich an den Gewohnheiten der Tiere und wird als gesunde Ernährung beschrieben. Laut Pflegevertrag sind Heu, Einstreu und Zusatzfutter durch die Halter bereitzustellen. Für den Aufenthalt gelten vertragliche Regelungen, unter anderem zu Kaution, Stornierung und Abrechnung nach An- und Abreisetagen.
Für den Betrieb liegt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz vor, erteilt durch das zuständige Veterinäramt. Im Pflegevertrag ist außerdem geregelt, dass Halter relevante Informationen zum Gesundheitszustand (z. B. ansteckende Erkrankungen) mitteilen und dass die Inhaberin in einem Bedarfsfall ermächtigt werden kann, tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich wird eine Präsenz in sozialen Netzwerken erwähnt.
Hinweis: Diese Beschreibung ist eine automatisierte Zusammenfassung der Anbieter-Webseite (Stand: 09.04.2026). Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Webseite des Dienstleisters.