Jan Fiedler Tierarzt
Blumenthal
Informationen der Unternehmens-Webseite
www.pferdedentalpraxis-fiedler.de
Warum braucht jedes Pferd eine regelmäßige Zahnbehandlung? Diese Frage stellen immer noch viele Pferdebesitzer. In meiner 29-jährigen beruflichen Tätigkeit als praktizierender Tierarzt sind mir immer häufiger Krankheitssymptome bei den Pferden aufgefallen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zustand des Gebisses standen. Nachdem ich auch „privat“ mit Pferden unterschiedlichen Alters und…
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Die Pferdedentalpraxis Fiedler ist auf die Zahngesundheit von Pferden spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen regelmäßige Zahnbehandlungen und Gebissprüfungen, die dazu beitragen sollen, Beschwerden im Kiefer- und Maulbereich frühzeitig zu erkennen und ein funktionelles Kauen zu unterstützen. Die Praxis wird von einem praktischen Tierarzt geführt, der als Pferdedentalpraktiker nach IGFP geprüft ist und im IGFP-Kontext auch als Prüfer genannt wird.
Ein zentraler Leistungsbereich ist die routinemäßige Zahnbehandlung. Dabei wird zunächst ein Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand des Pferdes gewonnen und es werden mögliche Vorbehandlungen sowie relevante Vorerkrankungen erfragt. Es folgt eine diagnostische Untersuchung der Kopfregion und der Maulhöhle; je nach Situation wird eine Sedation eingesetzt. Für die Behandlung wird der Kopf mit einem Dentalhalfter fixiert. Der genaue Zeitaufwand richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen.
Inhaltlich befasst sich die Praxis auch mit typischen Gebissfehlern beim Pferd. Beschrieben werden unter anderem Zusammenhänge zwischen unzureichendem Abrieb, Hakenbildung an den Backenzähnen und der Bedeutung einer ausgewogenen Okklusion (Normokklusion) für den Kauvorgang. Eine professionelle Untersuchung der Maulhöhle wird dabei als Grundlage für weiterführende Abklärungen dargestellt.
Darüber hinaus werden spezielle Zahnprobleme wie EOTRH (Equine Odontoclastic Tooth Resorption and Hypercementosis) erläutert. Genannt werden typische Anzeichen wie Fressprobleme, Mundgeruch, Zahnschmerz oder Zahnausfall sowie die Diagnostik mittels Röntgen. Als Behandlungsoptionen werden – abhängig vom Stadium – regelmäßige Kontrollen des Zahnhalteapparats bis hin zur Entfernung betroffener Zähne beschrieben. Terminvereinbarungen erfolgen nach den angegebenen Praxiswegen; für weiter entfernte Einsatzorte werden Gruppenbehandlungen ab einer bestimmten Pferdeanzahl erwähnt.
Ein zentraler Leistungsbereich ist die routinemäßige Zahnbehandlung. Dabei wird zunächst ein Überblick über den allgemeinen Gesundheitszustand des Pferdes gewonnen und es werden mögliche Vorbehandlungen sowie relevante Vorerkrankungen erfragt. Es folgt eine diagnostische Untersuchung der Kopfregion und der Maulhöhle; je nach Situation wird eine Sedation eingesetzt. Für die Behandlung wird der Kopf mit einem Dentalhalfter fixiert. Der genaue Zeitaufwand richtet sich nach dem Umfang der erforderlichen Maßnahmen.
Inhaltlich befasst sich die Praxis auch mit typischen Gebissfehlern beim Pferd. Beschrieben werden unter anderem Zusammenhänge zwischen unzureichendem Abrieb, Hakenbildung an den Backenzähnen und der Bedeutung einer ausgewogenen Okklusion (Normokklusion) für den Kauvorgang. Eine professionelle Untersuchung der Maulhöhle wird dabei als Grundlage für weiterführende Abklärungen dargestellt.
Darüber hinaus werden spezielle Zahnprobleme wie EOTRH (Equine Odontoclastic Tooth Resorption and Hypercementosis) erläutert. Genannt werden typische Anzeichen wie Fressprobleme, Mundgeruch, Zahnschmerz oder Zahnausfall sowie die Diagnostik mittels Röntgen. Als Behandlungsoptionen werden – abhängig vom Stadium – regelmäßige Kontrollen des Zahnhalteapparats bis hin zur Entfernung betroffener Zähne beschrieben. Terminvereinbarungen erfolgen nach den angegebenen Praxiswegen; für weiter entfernte Einsatzorte werden Gruppenbehandlungen ab einer bestimmten Pferdeanzahl erwähnt.
Hinweis: Diese Beschreibung ist eine automatisierte Zusammenfassung der Anbieter-Webseite (Stand: 10.04.2026). Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Webseite des Dienstleisters.