Tierschutzverein Worms Stadt und Land e.V.
Worms
Informationen der Unternehmens-Webseite
Der Tierschutzverein Worms Stadt und Land e.V. betreibt das Tierheim in Worms und informiert auf seiner Website über die Arbeit rund um Tierschutz und Tiervermittlung. Im Mittelpunkt steht die Vermittlung von Tieren in ein neues Zuhause. Dabei werden insbesondere Hunde, Katzen sowie Kleintiere und Exoten genannt.
Für die Vermittlung beschreibt das Tierheim einen strukturierten Ablauf: Interessierte können sich beraten lassen und vor einer Adoption Kontakt zum Tier aufbauen. Bei Hunden sind dafür unter anderem Spaziergänge und Probetage vorgesehen, um das Tier im Alltag kennenzulernen und eine passende Entscheidung zu ermöglichen. Die Vermittlung erfolgt gegen eine Schutzgebühr. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass mit der Übernahme eines Tieres bestimmte Verpflichtungen verbunden sind, darunter auch Regelungen zur Rückgabe.
Für bestimmte Hundegruppen gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Das Tierheim weist darauf hin, dass sogenannte Listenhunde – beispielhaft werden Rassen wie der American Staffordshire Terrier genannt – gesetzlichen Auflagen unterliegen, die bei einer Vermittlung zu berücksichtigen sind.
Organisatorisch stellt der Verein Öffnungs- und Geschäftszeiten bereit und erwähnt, dass Termine zur Vermittlung individuell vereinbart werden können. Für Notfälle und Fundtiere außerhalb der Geschäftszeiten wird auf zuständige Stellen wie Polizei und Ordnungsamt verwiesen. Darüber hinaus finden sich Hinweise, wie der Verein durch Spenden unterstützt werden kann.
Für die Vermittlung beschreibt das Tierheim einen strukturierten Ablauf: Interessierte können sich beraten lassen und vor einer Adoption Kontakt zum Tier aufbauen. Bei Hunden sind dafür unter anderem Spaziergänge und Probetage vorgesehen, um das Tier im Alltag kennenzulernen und eine passende Entscheidung zu ermöglichen. Die Vermittlung erfolgt gegen eine Schutzgebühr. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass mit der Übernahme eines Tieres bestimmte Verpflichtungen verbunden sind, darunter auch Regelungen zur Rückgabe.
Für bestimmte Hundegruppen gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen. Das Tierheim weist darauf hin, dass sogenannte Listenhunde – beispielhaft werden Rassen wie der American Staffordshire Terrier genannt – gesetzlichen Auflagen unterliegen, die bei einer Vermittlung zu berücksichtigen sind.
Organisatorisch stellt der Verein Öffnungs- und Geschäftszeiten bereit und erwähnt, dass Termine zur Vermittlung individuell vereinbart werden können. Für Notfälle und Fundtiere außerhalb der Geschäftszeiten wird auf zuständige Stellen wie Polizei und Ordnungsamt verwiesen. Darüber hinaus finden sich Hinweise, wie der Verein durch Spenden unterstützt werden kann.
Hinweis: Diese Beschreibung ist eine automatisierte Zusammenfassung der Anbieter-Webseite (Stand: 10.04.2026). Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Maßgeblich sind die Angaben auf der Webseite des Dienstleisters.