Informationen der Unternehmens-Webseite

Hundeschule Wietze, Hundepension, Winsen Aller, Hundeschulen

Hundeschule zwischen Wietze und Winsen Aller. Hundepension und Hundeschule für Hunde Ausbildung, Hunde Erziehung, Fährtenarbeit und Sozialisierung

Zur Webseite des Dienstleisters ->
Die Hundeschule Wietze ist im Kreis Celle zwischen Wietze und Winsen/Aller an der Aller angesiedelt und verbindet Hundetraining mit einer Hundepension. Das Angebot richtet sich an Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihren Hund im Alltag erziehen, sinnvoll beschäftigen oder zeitweise betreuen lassen möchten.

Im Training werden verschiedene Entwicklungs- und Ausbildungsstufen abgedeckt. Für junge Hunde gibt es Sozialisierungsangebote mit Welpenspiel bis etwa zum 4. Monat sowie einen Junghundkurs bis etwa zum 6. Monat. Daran schließen Kurse zur Grunderziehung an, die auf alltagstaugliche Basissignale und Verhalten im Zusammenleben ausgerichtet sind. Dazu zählen unter anderem lockeres Gehen an der Leine, Sitz und Platz sowie Übungen zur Selbstbeherrschung.

Für Teams mit Vorerfahrung wird ein Fortgeschrittenenkurs angeboten. Hier liegt der Fokus auf dem Festigen der Ausbildung, dem Training von Signalen auch auf Distanz, in Bewegung oder unter Ablenkung sowie auf Elementen wie Freifolge.

Ergänzend gehören Fährtentraining und geführte Spaziergänge zum Programm. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich auf eine Begleithundeprüfung vorzubereiten, die in einer Ortsgruppe im Verein für Deutsche Schäferhunde stattfindet. Für individuelle Anliegen werden Einzelstunden am Ort der Wahl angeboten. Als Zusatzangebot wird ein Erste-Hilfe-Kurs genannt.

Zur Hundepension gehören Betreuungsabläufe auf einem eingezäunten Grundstück (ca. 2.500 qm) mit Unterbringung in Einzelzwingern; kleinere Hunde können auf Wunsch im Haus untergebracht werden. Vorgesehen sind tägliche Spaziergänge an nahegelegenen Seen sowie Freilauf auf dem Gelände. Auf Fütterungswünsche und notwendige Medikamentengaben wird eingegangen. Für die Teilnahme an Kursen und die Aufnahme in die Pension werden die Vorlage des Impfpasses und der Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorausgesetzt; die Pension ist nach Tierschutzgesetz § 11 anerkannt.